Hallo ,
die Eintragungspflicht in das neu geschaffene Transparenzregister ist vielen Verantwortlichen nicht bekannt. Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Verstoß gegen diese Verpflichtung mit Geldbußen von bis zu 100.000 € belegt werden kann. Die Thematik betrifft vor allem juristische Personen und deren wirtschaftlich Berechtigte.
Hintergrund:
Aufgrund der Neuregelung des Geldwäschegesetzes wurde ein Register zur Erfassung von wirtschaftlich Berechtigten (Transparenzregister) eingerichtet. Die in den jeweiligen Mitgliedstaaten zentral geführten Register sollen das Aufspüren von Straftätern erleichtern, die verdeckt und missbräuchlich hinter der Gesellschaftsstruktur einer juristischen Person oder Konzernstrukturen agieren. Als wirtschaftlich Berechtigter gilt eine natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert. Für die Mitteilung ist die Geschäftsführung verantwortlich.
Ausnahme:
Die Meldepflicht gilt jedoch als erfüllt, wenn die Angaben bereits in einem anderen öffentlichen Register elektronisch zugänglich sind (z.B. Handelsregister). Bei Ihrer GmbH kann die Gesellschafterliste diese Anforderung erfüllen. Sollte die Gesellschafterliste aktuell und im elektronischen Bundesanzeiger abrufbar sein, brauchen Sie nichts weiteres unternehmen.
Empfehlung:
Wir empfehlen Ihnen daher zu prüfen, ob die Gesellschafterliste Ihrer GmbH im elektronischen Bundesanzeiger abrufbar ist und die aktuellen Verhältnisse darstellt. Da die Verpflichtung zur Hinterlegung einer aktuellen Gesellschafterliste immer schon bestand, schlagen Sie gleich zwei Fliegen mit einer Klappe. Künftig sollten Sie die Aktualität in regelmäßigen Abständen prüfen.
Sollte die Gesellschafterliste nicht aktuell sein, müssen Sie Ihrem Notar die notwendigen Angaben mitteilen, damit dieser die Eintragung beantragen kann
Sollten Sie Fragen dazu haben oder Hilfe benötigen, rufen Sie unseren Kooperationspartner Steuerberater Rolf Daken gerne an.
Freundliche Grüße
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thomas Roth
Thomas Roth Dr. Ute Ploch-Kumpf Sylvie Chada M.A. Antje Müller Andrea Heinrichs
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