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08. März 2018
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News
Der EuGH hat die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen wegen Umsteigeflügen mit unterschiedlichen Airlines gestärkt. Kunden können Ausgleichszahlungen wegen Flugverspätung wahlweise an ihrem Abflugs- oder Ankunftsort geltend machen, wenn die Fluggesellschaft, die die Verspätung verursachte, ihren Sitz in der EU hat.