Frank Hofmann
Erbrecht
Dieses Rechtsgebiet erlangt zunehmende Bedeutung im Alltag. Immer mehr Menschen werden einerseits immer älter. Andererseits werden große Vermögenswerte in den kommenden Jahrzehnten durch Erbfolge übertragen. Auch der Staat hält dabei gern seine Hand auf.
RA Roth hat en Fachwanltslehrgang Erbrecht besucht.
Arbeitsrecht
Wenn Menschen miteinander arbeiten, kommt es bisweilen zu Auseinandersetzungen.
Nicht immer geht es gleich um ein gerichtliches Verfahren. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bereichen, die sich mit Hilfe juristischer Beratung klären lassen, ohne dass es zu einer endgültigen Auseinandersetzung kommt.
Thomas Roth
- Rechtsgebiete: Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht
Curriculum Vitae
28. Januar 1964 in Köln geboren
1983 Abitur am Norbert-Gymnasium Knechtsteden
1983 - 1992 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
1992 erstes Juristisches Staatsexamen
1992 - 1993 Praktikum bei der IHK Schwerin
1993 - 1995 Referendarzeit in Köln
1995 zweites Juristisches Staatsexamen
19. Mai 1995 Zulassung zum Rechtsanwalt
1996 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Thomas Roth
1997 Lehrgang zum Fachanwalt für Familienrecht
2004 Lehrgang zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht
26. September 2004 Ratsmitglied der Stadt Pulheim
2005 Zusammenschluß zur Bürogemeinschaft Roth & Freitag LLM.
1. Juni 2006 Zusammenschluß zu Thomas Roth - Rechtsanwälte